Voraussetzungen für die Aufnahme an der Fachschule für Sozialwesen
Die Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen setzt folgende Nachweise voraus:
1. Schulische Voraussetzungen
- Mittlerer Bildungsbschluss (Realschulabschluss) oder
- Versetzung in die gymnasiale Oberstufe oder
- ein gleichwertig anerkanntes Zeugnis
2. Berufliche Voraussetzungen
- Abschluss als Staatlich geprüfte Sozialssistentin oder
- Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und sozialpädagogische Erfahrungen
Weitere Zugangsvoraussetzungen:
Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife (Abitur) und ein
Praktikum in einer sozialpädagogischen
Einrichtung von mindestens dreimonatiger Dauer