Kurzfristige Termine
Stellenausschreibungen
Informationen zur Fachschule für Sozialpädagogik
Die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik setzt folgende Nachweise voraus:
1. Zeugnis des mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. In Zweifelsfällen entscheidet das Staatliche Schulamt über die Gleichwertigkeit.
2. Einen Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin oder den Abschluss einer einschlägigen anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung.
Die Zulassung zur Feststellungsprüfung setzt den Nachweis einer Berufstätigkeit von drei Jahren und von sozialpädagogischer Erfahrung voraus.
Hierauf sind anzurechnen:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung,
- erzieherische und pflegerische Tätigkeit in der Familie bis zur Dauer von zwei Jahren,
- ein studienqualifizierender Abschluss in der Sekundarstufe II bis zur Dauer von zwei
Jahren,
- förderliche Studienleistungen an Fachhochschulen und Hochschulen,
- die Ableistung eines sozialen Jahres im Sinne des Gesetzes zur Förderung des
freiwilligen sozialen Jahres,
- einen Auslandsaufenthalt als Au- Pair bis zur Dauer von 12 Monaten,
- einschlägige Berufstätigkeit.
Bestandteil der Feststellungsprüfung ist ein Gespräch über die sozialpädagogischen Erfahrungen.
3. Den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Beruf der Erzieherin
Die Ausbildung zur Erzieherin befähigt zu sozialpädagogischer Arbeit in Einrichtungen des Elementarbereiches, der Erziehungshilfe und der Behindertenarbeit. Erzieher können Gruppenleiterfunktionen übernehmen und werden z.B. in Kindertagesstätten auch mit der Leitung der Einrichtung beauftragt. Dies erfordert umfassende Kompetenzen, die auch Dauer der Berufsausbildung (drei Jahre) rechtfertigen. Die Ausbildung gliedert sich in einen zweijährigen theoretischen und einen einjährigen praktischen Teil.
Die theoretische Ausbildung hat folgende Inhalte:
- Sozialpädagogische Grundlagen,
- Sozialpädagogische Konzepte und Strategien,
- Soziologie / Politik,
- Recht / Organisation / Verwaltung,
- Deutsch,
- Ökologie / Umwelt- und Gesundheitspädagogik,
- Religion / Religionspädagogik,
- Kinder- und Jugendliteratur,
- Musik, Spiel, Gestaltung, Bewegung, AV-Medien,
- Englisch.
Im 2. Ausbildungsjahr wird der Unterricht ergänzt durch die Wahlpflichtfächer:
- Sozialpädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
- Sozialpädagogische Arbeit im interkulturellen Bereich,
- Sozialpädagogische Arbeit in der Erziehungshilfe,
- Sozialpädagogische Arbeit mit behinderten Menschen.
Studierende, die zusätzlich an der Fachhochschulreife interessiert sind, haben die Möglichkeit, zusätzlich am Mathematikunterricht teilzunehmen und eine Prüfung in Mathematik zu absolvieren. Innerhalb dieser Ausbildungszeit haben die Studierenden Gelegenheit, ihre schulischen Kenntnisse in der Praxis - im Rahmen von 12 Wochen - zu erproben. Diese Blockpraktika werden je zur Hälfte in sozialpädagogischen Einrichtungen für Klein- bzw. Vorschulkinder (Kindertagesstätten) und Institutionen für schulpflichtige Kinder und Jugendliche (Heime, Horte, Einrichtungen für Behinderte u.a.) absolviert.
Gegen Ende des zweiten Jahres wird nach bestandener theoretischer Abschlussprüfung
die Berufsbezeichnung "Erzieherin" verliehen.
Anschließend folgt ein Berufspraktikum in einer mit Zustimmung der Fachschule gewählten sozialpädagogischen Einrichtung in Fulda oder der näheren Umgebung. Während dieser Zeit findet regelmäßig Begleitunterricht von insgesamt 160 Stunden an der Fachschule statt. Darüber hinaus werden die Praktikantinnen von jeweils einer Lehrkraft der sozialpädagogischen Fächer betreut. Am Ende dieses Berufspraktikums wird nach einer methodischen (mündlichen) Prüfung zu einem an der Berufspraxis orientierten Thema die staatliche Anerkennung als Erzieherin erteilt.
Falls die Absolventinnen die Mathematikprüfung bestanden und in Deutsch und Englisch mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben, wird zusätzlich die Fachhochschulreife erteilt.
Bewerbungen an unsere Fachschule für Sozialpädagogik sollten jeweils bis zum 1. Februar an folgende Anschrift gesandt werden:
Marienschule Fulda
Fachschule für Sozialpädagogik
Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz
Nikolausstr. 8
36037 Fulda
Ein Bewerbungsformular steht in der Rubrik "Service" dieser Website zum Download bereit.
Der Bewerbung für die Fachschule für Sozialpädagogik bitten wir folgende Unterlagen beizufügen:
- Bewerbungsschreiben,
- Lebenslauf mit Lichtbild (u. a. auch Angaben über Konfession, Tätigkeit mit
Kindern/Jugendlichen, Instrumentenspiel, Schwimmqualifikation – z. B.
Freischwimmernachweis),
- Abschlusszeugnis über die mittlere Reife oder ein gleichwertig anerkanntes Zeugnis,
- ggf. Zeugnisse über bisherige Berufsausbildungen,
- ggf. Beurteilung/Bescheinigung über eine bereits abgeleistete praktische Tätigkeit.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen montags und donnerstags von 9.00 bis 13.00 Uhr zur Verfügung.
Tel.: 0661-8697651
Fax: 0661-8697655
e-mail: Marienschule.fulda-fachschule@t-online.de
Berichte
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Roter Ritter Parzival
Ein Theaterbesuch der Klasse 5d



