§ 47 VOGO/BG in der Fassung vom 13. Mai 2004, Abl. 9/04
§48 OAVO in der Fassung vom 20.Juli 2009, gültig ab Abitur 2012
I. Schulischer Teil
In zwei HJ müssen erbracht sein:
Zwei LK mit je zwei HJ und insgesamt 40 Punkten der zweifachen Wertung (d.h. jedes Kurshalbjahr wird mit 2 multipliziert und alle zusammen müssen mind. 40 Punkte ergeben)
Zwei KursHJ müssen mindestens 05 Punkte sein.
11 Grundkurse müssen eingebracht werden – diese müssen einfach gewertet mindestens 55 Punkte erbringen
sieben der 11 GK müssen mindestens 05 Punkte sein.
Innerhalb der einzubringenden Kurse (LK und GK) müssen jeweils zwei HJ-Kurse folgender Fächer sein:
Durch die LK-Wahl kann die Einbringungsverpflichtung schon abgedeckt sein, sodass sich u. U. eine „freie“ GK-Wahl (z.B. Musik, Sport u.a.) ergibt.
II. Praktischer Teil: Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit
oder
oder
oder
III. Zeugnis
Nach Erreichen des schulischen Teils wird dieser in einem Zeugnis mit den erreichten Zeugnisnoten bescheinigt.
Nach Abschluss des praktischen Teils wird das endgültige Zeugnis der Fachhochschulreife ausgestellt. Es enthält nur die erworbene Durchschnittsnote.