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Schulelternbeirat - Allgemeine Informationen


Der SEB-Vorstand hat sich zur Aufgabe gemacht, ein offenes Ohr für alle Belange aus der Elternschaft zu haben und arbeitet mit allen Gremien der Marienschule Fulda eng zusammen.

Dies basiert u.a. auf folgender Rechtsgrundlage in Hessen:

„Die Grundrechtsgarantie des Elternrechts nach Grundgesetz Artikel 6 Abs. 2 sieht vor, dass „Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht (…)“ ist. Mit Inkrafttreten der Hessischen Verfassung am 1. Dezember 1946 erhielten die Eltern „ein subjektiv öffentliches Grundrecht (Artikel 56 Abs. 6), das über den Umfang dieser Grundrechtsgarantie hinausgeht und die Erziehungsberechtigten befugt, über die Gestaltung allgemeiner Regelungen im Bereich des Unterrichtswesens mit zu entscheiden“.

Heute sind „Elternbeiräte in Hessen autonome, keiner Weisung der Schulen oder Schulaufsichtsbehörden unterlegenen Gremien; andererseits stehen ihnen auch keine Aufsichts- oder Weisungsbefugnisse gegenüber Lehrkräften, Schulleitungen und Aufsichtsbehörden zu. Sie nehmen im Rahmen des geltenden Rechts selbständig und eigenverantwortlich ihre Mitbestimmungs- bzw. Beteiligungsrechte bei der Gestaltung des Unterrichtswesens in den Schulen, auf der Ebene der Landkreise, der kreisfreien Städte der kreisangehörigen Gemeinden, die Schulträger sind, sowie auf Landesebene wahr“.

(Landeselternbeirat von Hessen (Hrsg.): Worüber Eltern in Hessen informiert sein sollten;  Mitbestimmung und Mitwirkung der Eltern in Hessens Schulen, Frankfurt am Main 2006, S. 5 u. S.7)

An der Marienschule besteht auf dieser Basis für die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit einer Mitwirkung/Teilnahme in folgenden Gremien:

Elternschaft:

  • Klassenelternbeirat
  • Schulelternbeirat (SEB)
  • Stadtelternbeirat Fulda (StEB)
  • Landeselternbeirat Hessen (LEB)
  • Katholische Landeselternvertretung in Hessen (LEV)

Schulgremien der Marienschule Fulda:

  • Kuratorium der Stiftung „Marienschule Fulda“
  • Schulbeirat
  • Gesamtkonferenz (mit beratender Stimme)
  • Fachkonferenzen (als Gasthörer/in)

Nähere Information erhalten Sie beim SEB-Vorstand.